Ihr Energieberater vor Ort
Der Ablauf zur Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude in Karlsruhe und Umgebung sieht folgendermaßen aus: Die Gebäudeerfassung erfolgt durch einen Energieberater, entweder durch einen Vor-Ort-Termin oder anhand detaillierter Beschreibungen der Immobilie. Es ist ratsam, Baupläne und andere Unterlagen des Gebäudes zur Ansicht bereitzuhalten.
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist normalerweise eine Begehung der Immobilie erforderlich. Dabei untersucht der Energieberater das Gebäude gründlich, um Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren.
Bei einem Verbrauchsausweis erfolgt eine Prüfung der Gebäudedaten sowie des Energieverbrauchs der letzten drei bis fünf Jahre.
Die individuelle Beratung durch einen Energieberater ermöglicht es Ihnen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Dadurch können auch Fehlinvestitionen vermieden werden. Zusätzlich informiert der Energieberater über staatliche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungen bieten können.
Energieausweise sind wichtige Dokumente, insbesondere für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien verkaufen oder vermieten möchten. Sie geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und können bei der Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle spielen.
Es ist empfehlenswert, vor jeder energetischen Sanierungsmaßnahme eine Beratung durch unabhängige Experten, wie beispielsweise Energieberater, in Anspruch zu nehmen. Eine umfassende energetische Beratung deckt sämtliche Schwachstellen auf, liefert ein Konzept zur Komplett- oder Schritt-für-Schritt-Sanierung und erläutert mögliche Kosten und Fördermöglichkeiten.
Für eine geförderte Energieberatung zur energetischen Sanierung, die auch zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berechtigt, muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Die Beauftragung eines dafür zertifizierten Energieberaters ist hierbei verpflichtend.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Energieausweis für Wohngebäude dient dazu, Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis, die sich je nach Baujahr des Gebäudes unterscheiden.
Der Verbrauchsausweis kann nur für Häuser ausgestellt werden, die nach dem Jahr 1972 gebaut wurden. Er zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch von Öl, Gas und Strom an.
Der Bedarfsausweis wird hingegen vorrangig für Häuser ausgestellt, die vor dem Jahr 1972 erbaut wurden. Er bietet einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie und erfordert eine aufwändige Erfassung des gesamten Gebäudes mittels einer speziellen Software. Der Bedarfsausweis enthält Informationen über alle Energiespar-Potenziale und die empfohlenen Sanierungsschritte.
Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis liegt nicht in den Händen des Energieberaters oder Eigentümers, sondern wird vom Gesetzgeber anhand des Baujahres festgelegt.
Der Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie Pflicht, und die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis hängt vom Baujahr und der Größe des Gebäudes ab. Für die Ausstellung eines Energieausweises sind bestimmte Regeln und gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Energieausweis nach der aktuellen Rechtslage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgestellt wird und Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden gibt.