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Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan ist ein Instrument der Energieberatung und bietet Hausbesitzern einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand ihrer Immobilie. Er wird in einer eigens dafür konzipierten Software erstellt und beinhaltet die detaillierte Erfassung des gesamten Gebäudes. Mithilfe einer visuell aufbereiteten Darstellung erhalten Hauseigentümer einen verständlichen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes, alle Energiespar-Potenziale und die empfohlenen Sanierungsschritte. Durch die individuellen Empfehlungen im Sanierungsfahrplan können die Schritte einer energetischen Gesamtsanierung aufeinander abgestimmt werden, was zu einer effizienten und kostensparenden Sanierung führt.

Eine Energieberatung, die zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans führt, wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Die Kosten für den Sanierungsfahrplan werden daher bis zu 80 % von diesen Institutionen übernommen. Hauseigentümer erhalten so eine finanzielle Unterstützung bei der Erstellung des Sanierungsfahrplans. Es ist jedoch zu beachten, dass die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan seit dem 27. Juli 2022 nicht mehr zur Verfügung steht.

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt. Hierbei analysiert ein Energieberater den aktuellen Zustand der Immobilie und ermittelt das Einsparpotenzial. Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Hausbesitzer einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan, der auf ihre Bedürfnisse und ihr Budget abgestimmt ist. Dieser Plan enthält schrittweise oder komplette Sanierungsmaßnahmen zum Energiesparen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und Heizkosten einzusparen. Zusätzlich informiert der Energieberater über Förderprogramme, die beim energetischen Sanieren finanzielle Unterstützung bieten.

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter und Pächter sowie rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen). Die Förderung umfasst 80 % der Kosten für die Energieberatung, wobei die Höchstförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 1.300 Euro und für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro beträgt. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungs-Bericht (also der individuelle Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorgestellt wird.

Austausch der Heizung

Als erfahrene Energieberaterin in Karlsruhe stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Heizungsaustausch optimal zu gestalten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers müssen Sie 15 % der beheizten Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizen. Dabei ist es möglich, den Sanierungsfahrplan zu nutzen, um 5 % der Anforderung zu erfüllen. Eine effiziente Möglichkeit, dies zu realisieren, besteht darin, auf Biogas oder Bioöl als Ergänzung zu setzen, welche 10 % der Vorgabe erfüllen.

Die Umsetzung dieser Maßnahme ist nicht nur kostengünstig, sondern kann auch nachträglich, selbst nach Fertigstellung Ihrer Heizungsanlage, erfolgen. Als Energiespezialistin in Karlsruhe unterstütze ich Sie gerne dabei, diese umweltfreundliche Lösung für Ihre Heizung zu verwirklichen und dadurch langfristig Energie zu sparen.

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